Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Abenteuer-Angeln-Camp 2027

Veranstalter:
Verein Abenteuer Angeln
Remschniggstraße 260
8454 Arnfels
ZVR-Zahl: 1031725531

1. Camptermine und Teilnahmebeitrag

Das Abenteuer-Angeln-Camp 2027 findet an folgenden Terminen statt:

1. Campwoche: 25. Juli – 31. Juli 2027
2. Campwoche: 1. August – 7. August 2027
3. Campwoche: 8. August – 14. August 2027

Der Teilnahmebeitrag beträgt € 565,00 pro Teilnehmer und Campwoche.

Das Zusatzangebot Schnuppertauchen kann optional gebucht werden und kostet € 85,00 pro Teilnehmer.

Der Leistungsumfang richtet sich nach den Angaben auf der Website sowie der jeweiligen Buchungsbestätigung.

2. Anmeldung und Zahlung

Die Anmeldung zum Abenteuer-Angeln-Camp erfolgt verbindlich über die auf der Website angebotene Anmeldemöglichkeit.

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird der Campplatz verbindlich reserviert. Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages ist innerhalb der in der Buchungsbestätigung angegebenen Frist zu leisten. Die geleistete Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

Der noch offene Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Beginn der gebuchten Campwoche zu bezahlen, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Der Campplatz ist nach fristgerechtem Eingang der Anzahlung verbindlich reserviert.

3. Teilnahme von Minderjährigen

Die Teilnahme am Abenteuer-Angeln-Camp ist für Kinder und Jugendliche entsprechend der jeweils veröffentlichten Altersgruppe möglich.

Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgt die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten. Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass sie mit der Teilnahme ihres Kindes einverstanden sind und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Campordnung anerkennen. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Camp-Leitung

über für die Betreuung des Kindes wichtige Besonderheiten rechtzeitig vor Campbeginn zu informieren.

4. Leistungen und Programm

Der reguläre Teilnahmebeitrag von € 565,00 pro Campwoche umfasst die auf der Website beschriebenen Leistungen.

Das Schnuppertauchen ist ein optionales Zusatzangebot und wird mit € 85,00 gesondert verrechnet.

Das veröffentlichte Programm dient als Orientierung. Änderungen der Reihenfolge oder einzelner Programmpunkte bleiben vorbehalten. Die Camp-Leitung kann das Programm insbesondere aufgrund von Wetter, Sicherheitsgründen, örtlichen Gegebenheiten oder den Bedürfnissen der Teilnehmer anpassen.

5. Rücktritt und Stornierung

Eine Stornierung der Teilnahme vor Beginn des Camps ist jederzeit möglich. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornofrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung beim Veranstalter.

Für die Stornierung gelten folgende Bedingungen:

Zeitpunkt der Stornierung

Stornokosten

60 Tage oder mehr vor Beginn der gebuchten Campwoche

0 %

59 bis 20 Tage vor Beginn

35 %

19 bis 10 Tage vor Beginn

60 %

9 bis 5 Tage vor Beginn

85 %

4 bis 0 Tage vor Beginn

100 %

Bereits geleistete Zahlungen werden unter Berücksichtigung der jeweils anfallenden Stornokosten zurückerstattet.

Für die Berechnung der Stornofrist ist der Beginn der ersten Campwoche maßgeblich.

Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiserücktritts- bzw. Stornoversicherung bei der Europäische Reiseversicherung AG. 

6. Nichtanreise und vorzeitiger Abbruch

Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrages.

Wird das Camp von einem Teilnehmer vorzeitig abgebrochen, besteht grundsätzlich ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrages. Dies gilt insbesondere auch bei vorzeitiger Abreise aus persönlichen Gründen, wegen Heimweh, Krankheit oder Verletzung.

Die Camp-Leitung entscheidet im Interesse des Teilnehmers und der gesamten Gruppe, wenn eine weitere Teilnahme aus gesundheitlichen, persönlichen oder organisatorischen Gründen nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.

Bei notwendiger vorzeitiger Abreise verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, ihr Kind unverzüglich abzuholen bzw. die Abholung zu organisieren. Die dabei entstehenden Kosten sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.

7. Mindestteilnehmerzahl und Absage des Camps

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Teilnehmer pro Campwoche, sofern bei der jeweiligen Campwoche keine andere Teilnehmerzahl angegeben ist.

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder kann das Camp aus wichtigen organisatorischen Gründen nicht durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die betreffende Campwoche bis spätestens eine Woche vor Beginn abzusagen.

In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Unterkunfts- oder sonstigen Kosten, bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.

8. Campordnung und Verhalten

Für das Zusammenleben im Camp gelten die jeweils bekannt gegebenen Campregeln und die Anweisungen der Camp-Leitung.

Die Teilnehmer verpflichten sich insbesondere,

  • die Anweisungen der Betreuer zu befolgen,
  • andere Teilnehmer und Betreuer respektvoll zu behandeln,
  • mit der Natur und dem Gelände sorgsam umzugehen,
  • die zur Verfügung gestellte Ausrüstung sorgfältig zu behandeln,
  • die vereinbarten Ruhezeiten einzuhalten,
  • die Campordnung einzuhalten und
  • auf die Sicherheit der eigenen Person und der anderen Teilnehmer zu achten.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Campordnung kann die Camp-Leitung die Teilnahme vorzeitig beenden.

  

In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrages. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, ihr Kind nach Aufforderung unverzüglich abzuholen.

Entstehende Kosten für die Abholung oder vorzeitige Heimreise sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.

Von Teilnehmern verursachte Schäden an Einrichtungen, Zelten, Ausrüstung oder sonstigem Eigentum können den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt werden, soweit der Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten dafür rechtlich verantwortlich sind.

9. Persönliche Ausrüstung

Die für die Teilnahme erforderliche persönliche Ausrüstung ist entsprechend der veröffentlichten Ausrüstungsliste mitzubringen.

Die E-Card ist verpflichtend mitzuführen.

Alle persönlichen Gegenstände sollten mit dem Namen des Teilnehmers gekennzeichnet werden, damit verlorene Gegenstände leichter zugeordnet werden können.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, mit ihrer eigenen, der geliehenen und der vom Camp zur Verfügung gestellten Ausrüstung sorgfältig umzugehen.

Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl persönlicher Gegenstände übernimmt der Veranstalter grundsätzlich keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10. Haftung und Beförderung

Der Verein Abenteuer Angeln bemüht sich um eine sorgfältige und ordnungsgemäße Durchführung des Camps sowie um eine angemessene Betreuung der Teilnehmer.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Camp-Leitung und der Betreuer Folge zu leisten.

Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind in begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise für einen Arztbesuch, eine notwendige Besorgung oder die Fahrt zu einem Programmpunkt wie dem Schnuppertauchen, im Fahrzeug eines Betreuers oder einer vom Veranstalter beauftragten Person mitfahren darf.

Die Beförderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsvorschriften.

Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Schäden, für die gesetzlich keine Haftung besteht, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

11. Handynutzung

Das Abenteuer-Angeln-Camp soll den Kindern und Jugendlichen ermöglichen, eine Woche möglichst unmittelbar in der Natur, beim Angeln und in der Gemeinschaft zu erleben.

Daher gilt grundsätzlich: Abenteuer Angeln bedeutet bewusstes Erleben – möglichst ohne Handy!

Wer ein Mobiltelefon mitbringt, muss damit rechnen, dass dieses von der Camp-Leitung während des Tages eingesammelt und sicher verwahrt wird.

Das Mobiltelefon kann zu einem geeigneten Zeitpunkt, insbesondere zum Fotografieren, vorübergehend ausgegeben werden.

In dringenden Fällen können die Teilnehmer selbstverständlich die Camp-Leitung kontaktieren. Ebenso werden die Erziehungsberechtigten von der Camp-Leitung kontaktiert, wenn dies erforderlich ist.

Solange Sie nichts von uns hören, geht es Ihrem Kind gut.

Diese Regelung hat sich in der Vergangenheit als sehr hilfreich erwiesen und soll dazu beitragen, dass die Teilnehmer ihre Campwoche gemeinsam, aktiv und möglichst ungestört erleben können.

12. Selbstständigkeit, Wertgegenstände und Geld

Die Teilnahme am Abenteuer-Angeln-Camp setzt ein altersgerechtes Maß an Selbstständigkeit voraus. Dazu gehören insbesondere die selbstständige Körperpflege, das An- und Auskleiden, der Umgang mit persönlichen Gegenständen sowie die selbstständige Teilnahme an den täglichen Abläufen.

Wertgegenstände, größere Geldbeträge, Schmuck und elektronische Geräte sollten nach Möglichkeit nicht mit ins Camp genommen werden.

Für Geld, Wertgegenstände und elektronische Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Spielekonsolen oder sonstige Unterhaltungselektronik, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl, soweit gesetzlich zulässig.

Bargeld kann bei Bedarf der Camp-Leitung zur sicheren Verwahrung übergeben werden.

Für Geld oder Wertgegenstände, die unbeaufsichtigt im Zelt oder an sonstigen persönlichen Aufbewahrungsorten aufbewahrt werden, wird keine Haftung übernommen.

13. Medizinische Versorgung und Notfälle

Bei gesundheitlichen Problemen oder Verletzungen wird die erforderliche medizinische Versorgung veranlasst.

Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass im Notfall notwendige medizinische Maßnahmen eingeleitet und – soweit erforderlich – Rettungsdienst oder ärztliche Hilfe verständigt werden. Die Erziehungsberechtigten sind während der gesamten Campdauer für die Camp-Leitung unter den bekannt gegebenen Kontaktdaten erreichbar zu halten.

14. Foto- und Videoaufnahmen

Während des Camps können Foto- und Videoaufnahmen für die Dokumentation des Camps sowie für die Öffentlichkeitsarbeit des Abenteuer-Angeln-Camps erstellt werden.

Die Verwendung von Aufnahmen minderjähriger Teilnehmer erfolgt nur im Rahmen der hierfür erforderlichen Zustimmung bzw. der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich.

Stand: September 2026

Verein Abenteuer Angeln
Remschniggstraße 260
8454 Arnfels
ZVR-Zahl: 1031725531